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Hat Ihr Arzt eine Stimm-, Sprech- oder Sprachstörung festgestellt, erhalten Sie eine Verordnung (Rezept) für logopädische Therapie.

Damit haben Sie die Möglichkeit, sich an eine logopädische Praxis Ihrer Wahl zu wenden und einen ersten Termin zu vereinbaren.

Zur ersten Therapie gehören ein ausführliches Eingangsgespräch (Anamnese) und eine genaue Diagnostik die speziell auf Ihr Problem zugeschnitten ist. Darauf aufbauend wird eine individuelle Therapie erstellt.

Die Behandlung erfolgt meist in Einzelsitzungen kontinuierlich oder in Intervallen.

In der Regel finden die Maßnahmen in der Praxis statt, bei Bedarf und entsprechender Verordnung auch im Hausbesuch (Wohnung, Heim oder Kindereinrichtung).

Sollten Sie Fragen haben oder einen Rat benötigen, können Sie sich jeder Zeit an uns wenden.